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Freier Dienstvertrag

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Ein freier Dienstvertrag unterscheidet sich deutlich von einem normalen Arbeitsvertrag. Zu beachten ist, dass der freie Dienstnehmer nicht als Angestellter in den Betrieb eingegliedert wird, sondern eigenverantwortlich Aufträge ausführt. Der freie Mitarbeitervertrag nach österreichischem Recht ist exakt auf diese Besonderheiten zugeschnitten und trifft klare Regelungen für das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und Unternehmen. Einer Zusammenarbeit auf freier Basis steht somit nichts mehr im Wege.

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Inhalt: Freier Dienstvertrag

Freier Dienstnehmer ist, wer rechtlich gesehen Aufträge ausführt, ohne in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Er ist im Gegensatz etwa zu einem festen Mitarbeiter keinen direkten Weisungen unterworfen, hat keinen festen Arbeitsplatz und keine festen Arbeitszeiten. Außerdem hat ein freier Dienstnehmer mehrere Dienstgeber und muss selbst für Versteuerung und Sozialbeiträge Sorge tragen. Der freie Dienstvertrag von FORMBLITZ umfasst folgende Paragrafen:

  • §1 Vertragsgegenstand
  • §2 Weisungsfreiheit
  • §3 Leistungserbringung
  • §4 Unterrichtungspflicht
  • §5 Fortbildungsverpflichtung des Dienstnehmers
  • §6 Konkurrenz
  • §7 Verschwiegenheit
  • §8 Einräumung von Verwertungsrechten
  • §9 Entgelt
  • §10 Sonstige Ansprüche
  • §11 Angaben des Dienstnehmers
  • §12 Haftung
  • §13 Kündigung
  • §14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • §15 Keine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften
  • §16 Besondere Vereinbarungen
  • §17 Nebenabreden

Der freie Dienstnehmer: hochspezialisiert und flexibel

Die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters macht für Unternehmen Sinn, die vor allem projektbezogen arbeiten und zur Abwicklung eines bestimmten Auftrages keinen festen Angestellten beschäftigen möchten. Aber auch beim Eintreten von unvorhergesehenen Personalausfällen greifen Firmen gern auf frei verfügbare Spezialisten zurück. Ein freier Dienstnehmer, auch als "Freelancer" bezeichnet, bringt sein Fachwissen ein, ohne sich dabei fest an eine Firma oder eine öffentliche Institution zu binden. Vor allem in der Medienbranche und unter künstlerischen Berufen sind solche Beschäftigungsverhältnisse weit verbreitet.


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