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Ein Au-Pair ist eine vollwertige Arbeitskraft mit bestimmten Rechten. In einem entsprechenden Vertrag sollte daher auch bestimmt sein, wie die Unterkunft des Au-Pair beschaffen ist, in welcher Höhe sich das Taschengeld bewegt und wie der Besuch von Sprachkursen geregelt ist. Aber auch die Pflichten, etwa die Betreuung der Kinder der Gasteltern, werden ausdrücklich benannt, um so Mißverständnissen vorzubeugen. Ziel des Aufenthaltes ist es, das Au-Pair in die Familie aufzunehmen und am Alltag der Familie teilhaben zu lassen. Gelingt es der Gastfamilie, die junge Frau oder den jungen Mann in das Familienleben einzubinden, entwickelt sich eine freundschaftliche Atmosphäre, die in einem Vertrag nur schwer zu definieren ist.