Das sollten Sie wissen
Achtung: Beachten Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausschlussfristen! Es empfiehlt sich daher, die Mängel unmittelbar nach der Rückkehr geltend zu machen. Idealerweise können Sie den Mangel durch Beweise wie Bildmaterial bzw. durch Zeugenaussagen belegen.