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Ein Dienstzeugnis zeichnet sich dadurch aus, dass es – neben einer ausführlichen Beschreibung aller wichtigen Tätigkeiten des Arbeitnehmers – eine umfassende Leistungsbeurteilung sowie eine Einschätzung des Sozialverhaltens beinhaltet. Das Tückische ist daran oft, dass man als Arbeitgeber möglicherweise gar nicht das mitteilt, was man eigentlich zu sagen beabsichtigt.