Was muss bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages beachtet werden?
Ob Sie einer drohenden Entlassung zuvorkommen möchten, sich das Klima in der Firma verschlechtert hat oder Sie schlicht und einfach eine Verbesserung Ihrer Karriereoptionen anstreben - für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus eigener Initiative gibt es zahlreiche Gründe. Ein solcher Schritt ist jedoch nur angebracht, wenn Sie einen neuen Job schon in der Tasche haben. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie mit dem Kündigungsschreiben erst zu Ihrem Chef gehen, wenn Sie den Arbeitsvertrag in der neuen Firma schon unterschrieben haben. Denn macht Ihr vermeintlich neuer Arbeitgeber in letzter Sekunde einen Rückzieher, stehen Sie mit leeren Händen da.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben werden. Eine Kündigung per E-Mail reicht daher nicht aus. Als Arbeitnehmer müssen Sie in der Kündigung keinerlei Gründe angeben und auch auf Nachfrage nicht mitteilen. Die Kündigungsfrist ergibt aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Tarifvertrag. Denken Sie daran auch Ihren restlichen Urlaubsanspruch geltend zu machen.
Der Musterbrief umfasst folgende Punkte:
- Kündigungserklärung mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin
- Resturlaub
- Zeugnis