Ist ein Entschuldigungsschreiben wirklich notwendig?
In vielen Schulen sind die Regelungen zur Genehmigung der Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern so geregelt, dass der Klassenlehrer die Abwesenheit eines Kindes von bis zu drei Tagen selbst entschuldigen darf. Längere Phasen des Fernbleibens müssen hingegen vom Direktor bzw. einer vergleichbaren Person aus der Schulleitung genehmigt werden.
Egal wie lange Ihre Tochter oder Ihr Sohn nicht an der Schule sein wird - sichern Sie sich und Ihr Kind mit einem rechtzeitig eingereichten Entschuldigungsschreiben ab. In einem solchen kurzen Brief erläutern Sie idealerweise weit im Vorfeld des Ereignisses das Fernbleiben der Schülerin oder des Schülers. Egal ob Sie für eine Fernreise früher in den Urlaub fahren möchten, später aus den Ferien zurückkehren oder besondere familiäre Anlässe, wie eine Hochzeitsfeier eine Abwesenheit des Kindes unumgänglich machen - mit diesem Entschuldigungsbrief kommen Sie Ihrer Pflicht zur Entschuldigung nach. Lassen Sie sich den Erhalt des Schreibens von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer mit einer Unterschrift und gegebenenfalls einem Stempel bestätigen!