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Landpachtvertrag

Pachtvertrag für die Landwirtschaft
Gilt für Grundstück und alle Wohn- und Wirtschaftsgebäude
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Ein Pachtverhältnis besteht meist mehrere Jahrzehnte – manchmal sogar über das Lebensende hinaus. Dazu bedarf es einer soliden Vertragsgrundlage. Damit Pächter und Verpächter von Anfang an Streitigkeiten ausschließen, erhalten Sie hier einen umfassenden Landpachtvertrag. Ob Wald, Wiesen, Felder oder Grundstücke - mit diesem Vertrag pachten oder verpachten Sie Land anhand der aktuellen Gesetzeslage und sind dabei auf alle Eventualitäten vorbereitet.

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Inhalt: Pachtvertrag für landwirtschaftliche Grundstücke

Dieser Vertrag enthält folgende Paragraphen:

§1 Pachtgrundstücke

§2 Pachtzeit

§3 Übergabe und Beschreibung der Pachtgrundstücke

§4 Pachtzins

§5 Abgabe und Lasten

§6 Ausschluss von Gewährleistungs- und anderen Ansprüchen

§7 Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung und der bisherigen Nutzung der Pachtgrundstücke

§8 Bewirtschaftung und Unterhaltung der Pachtgrundstücke

§9 Produktions- und Lieferberechtigungen

§10 Verbesserungen des Pachtgrundstücks durch den Pächter

§11 Einwirkungen und Verbesserungen durch den Verpächter

§12 Obstbäume

§13 Wildschaden

§14 Unterverpachtung

§15 Betreten des Pachtgrundstücks durch den Verpächter

§16 Betriebsübergabe im Wege der vorgenommenen Erbfolge, Tod des Pächters

§17 Verjährung bei Pachtende

§18 Rückgabe der Pachtgrundstücke

§19 Salvatorische Klausel

Was wird in einem Landpachtvertrag geregelt?

Im Rahmen eines Pachtvertrages in der Landwirtschaft wird in der Regel nicht nur das Land an sich, also Weide- oder Ackerland, verpachtet. Mitverpachtet werden außerdem die auf dem Grundstück befindlichen Anlagen, d.h. Einfriedungen, Weidetore oder Weidetränken, sowie alle Hecken, Bäume und Sträucher, die der Bewirtschaftung des Landes dienen. Ausgenommen von der Verpachtung sind hingegen Jagdrecht oder Fischereirecht bzw. die Gewinnung von Mineralien (Sand, Kies, Ton etc.). Der Pächter verpflichtet sich mit dem Vertrag, das Pachtgrundstück ordnungsgemäß und pfleglich zu bewirtschaften. Dabei muss er dem Umweltschutz Rechnung tragen und vor allem auf Bodengesundheit sowie Gewässer- und Artenschutz achten. Dünger darf vertragsgemäß nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verwendet werden.


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