Wann wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt?
Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hat jeder Angestellte, der eine bestimmte Zeit für einen Dienstgeber tätig war. Es ist eine Form des Dienstzeugnisses und soll Auskunft über die Qualitäten eines Arbeitnehmers geben. Analog zu einem Dienstzeugnis nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses macht es Angaben zu fachlichen und sozialen Kompetenzen eines Angestellten. Welchen Tätigkeiten geht der Angestellte in der Firma oder Institution nach? Hat er die ihm übertragenen Aufgaben stets pünktlich und vollständig erfüllt? Wie verhält er sich gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten? Wie hat sich der Angestellte gegenüber Kunden bzw. Kooperationspartner seines Dienstgebers verhalten?
Mit einem Zwischenzeugnis wollen sich Angestellte in der Regel aus einem laufenden Job heraus bewerben. Daher sorgt der Wunsch nach einer solchen vorläufigen Bestätigung bei einigen Vorgesetzten für Misstrauen. Wenn jedoch die berühmten „zwingenden Gründe“, die dagegen sprechen, nicht vorliegen, muss der Chef oder Personalverantwortliche das Dokument ausstellen. Einige Dienstgeber stellen jedoch auch Zwischenzeugnisse aus, um ihre Mitarbeiter mit einem positiven Bescheid noch weiter zu motivieren.