Formal korrekt den Mieter wegen Pflichtverletzung zum zweiten Mal abmahnen!
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Mit Mahnungen können Sie sich als Vermieter rechtlich gegenüber Mietern absichern, die gegen den bestehenden Mietvertrag oder die Hausordnung verstoßen. Wirksame Mahnungen ermöglichen es Ihnen, rechtssicher zu kündigen, wenn der Mieter seinen Pflichten nach wiederholter Aufforderung nicht nachkommt. Diese 2. Abmahnung ist auf alle Verstöße in einem Mietverhältnis anwendbar. Sei es ein Versäumnis der Mietzahlung, die Belästigung anderer Hausbewohner, unerlaubte Haustierhaltung oder die gewerbliche Nutzung einer privaten Mietsache. Machen Sie in diesem Schreiben deutlich, wann eine Kündigung unvermeidlich wird.
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