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Wichtig: Bitte beachten Sie, dass, im Gegensatz zu einem unverbindlichen Kostenvoranschlag, ein Angebot für den Unternehmer verbindlich ist. Diese Verbindlichkeit bezieht sich auf den Umfang und auf die Höhe des Angebots. Im Nachhinein darf von beiden Größen nicht mehr abgewichen werden. Kalkulieren Sie also nicht zu knapp.