Wozu eine Vorsorgevollmacht?
Die durch eine Vorsorgevollmacht eingesetzte Person entscheidet über wichtige gesundheitliche Angelegenheiten des Vollmachtgebers. Dazu gehören unter anderem Aspekte der Gesundheitssorge, Vermögenssorge, die Vertretung gegenüber Behörden sowie des Aufenthalts bzw. Wohungsangelegenheiten. Ziel einer Vollmachtserteilung ist es, eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu vermeiden. Hauptanliegen ist die Vertretung in Gesundheitsfragen. Der Bevollmächtigte darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie oder er ist befugt, den in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. Ferner darf der Bevollmächtigte den Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über die Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie gegebenenfalls den Haushalt des Vollmachtgebers auflösen. In der Regel bleibt eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus wirksam, kann aber von den Erben widerrufen werden.