Qualifizierte Dienstzeugnisse sind keine Pflicht
Sie als Dienstgeber haben sich entschieden Ihrem Dienstnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Beachten Sie dabei, dass Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnis, durch die dem Dienstnehmer die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, unzulässig sind . Außerdem kann der Dienstnehmer das Zeugnis ablehnen, wenn es nicht den inhaltlichen und formalen Ansprüchen entspricht.