Inhalt: Freier Dienstvertrag
Freier Dienstnehmer ist, wer rechtlich gesehen Aufträge ausführt, ohne in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Er ist im Gegensatz etwa zu einem festen Mitarbeiter keinen direkten Weisungen unterworfen, hat keinen festen Arbeitsplatz und keine festen Arbeitszeiten. Außerdem hat ein freier Dienstnehmer mehrere Dienstgeber und muss selbst für Versteuerung und Sozialbeiträge Sorge tragen. Der freie Dienstvertrag von FORMBLITZ umfasst folgende Paragrafen:
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Weisungsfreiheit
- §3 Leistungserbringung
- §4 Unterrichtungspflicht
- §5 Fortbildungsverpflichtung des Dienstnehmers
- §6 Konkurrenz
- §7 Verschwiegenheit
- §8 Einräumung von Verwertungsrechten
- §9 Entgelt
- §10 Sonstige Ansprüche
- §11 Angaben des Dienstnehmers
- §12 Haftung
- §13 Kündigung
- §14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- §15 Keine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften
- §16 Besondere Vereinbarungen
- §17 Nebenabreden