Inhalt: Reinigungsvertrag
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Ausführung der Reinigung
- §3 Vergütung, Zahlungen
- §4 Material und Geräte
- §5 Reinigungseinsatz
- §6 Aufwendungsersatz
- §7 Schweigepflicht und Datenschutz
- §8 Mangelhafte Ausführung, Nacherfüllung, Gewährleistung
- §9 Vertragsdauer und Kündigung
- §10 Sonstige Vereinbarungen
- §11 Schlussbestimmungen
Der Reinigungsvertrag
Reinigungsverträge sind sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich präsent. Während jedoch bei einem größeren Reinigungsunternehmen die Vertragsbedingungen zur Gebäudereinigung meist nicht ausgehandelt werden können, weil sie dem Auftraggeber einfach auferlegt werden, gestaltet sich im privaten Sektor die Vertragsverhandlung wesentlich ausgeglichener. Auch wenn man bei Bekannten oder Freuden zum Putzen geht und diese gegen Entgelt im Haushalt unterstützt, muss an eine schriftlichen Reinigungsvertrag gedacht werden. Nicht selten ist es der Fall, dass unausgesprochene Anforderungen und zu erbringende Leistungen zum Bruch einer Bekanntschaft führen. Sind die Details genau geregelt, weiß jede Vertragspartei was auf sie zukommt und welche Leistungen gefordert werden können.
Was muss bei einem Reinigungsvertrag beachtet werden?
Oft unterscheiden sich die Vorstellungen einer sauberen geputzten Wohnung. Diese Unstimmigkeiten kennt man bereits aus Wohngemeinschaften und auch aus dem Zusammenleben mit dem eigenen Partner. Das ist bei einer Reinigungskraft wohl kaum anders. Der große Unterschied liegt in dem Angestelltenverhältnis das durch den Vertrag zur Reinigung begründet wird. Dort können und sollten alle zu erbringenden Leistungen festgehalten werden. Festzuhalten sind also wo und auch wie geputzt werden soll. Auch welche Reinigungsmittel verwendet werden sollen oder ob Aufgaben nur in einem bestimmten Turnus erbracht werden sollen. Von den Arbeitsmaterialien, die der Arbeitnehmer verwenden soll bis hin zu dem Punkt, ob diese der Auftraggeber stellt oder die beauftragte Reinigungskraft. Auch an besondere Situationen, etwa wenn der Arbeitgeber einen Empfang oder eine Party im Haus bereitet, sollte im Vertrag eine Regelung getroffen werden. Zu diesen Anlässen werden die Reinigungsarbeiten wohl umfangreicher sein als im üblichen Fall und wird vom gewöhnlichen Lohn meist auch nicht abgedeckt sein. Alle entstehenden Fragen werden mit einem Muster für einen Reinigungsvertrag umfangreich geklärt.