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Bei der so genannten Trennungslösung setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Vorerben und die Abkömmlinge oder Dritte als Nacherben ein. Kern der so genannten Einheitslösung ist demgegenüber, dass der überlebende Ehegatte Vollerbe wird. Sein Vermögen verschmilzt dann rechtlich mit dem des Verstorbenen, so dass eine einheitliche Vermögensmasse entsteht. Abkömmlinge oder Dritte erben wiederum erst nach dem Tod des Letztverstorbenen. Außerdem in dem gemeinsamen Testament enthalten: Wiederverheiratungsklausel, Pflichtteilsklausel. Wichtig: Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testaments ist, dass dieses entweder notariell beurkundet oder handschriftlich abgefasst und unterschrieben wird.