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Viele Menschen wollen ihren Lebenspartner nach ihrem Tod weiterhin gut versorgt wissen. Dazu gibt es die Möglichkeit, den Menschen, der Ihnen am nächsten ist, als Alleinerben einzusetzen. Besonders sinnvoll ist ein solches Testament in dem Fall, in dem die Lebensgefährten über größeren gemeinsamen Besitz, wie etwa ein Haus, verfügen. Trifft man keine testamentarischen Vorkehrungen, greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann dazu führen, dass gemeinsamer Besitz veräußert werden muss, um den anderen Erben ihren Anteil auszuzahlen. Im Einzelfall hat das schwerwiegende Folgen für den hinterbliebenen Partner.