Formal korrekt wegen Mitnahme von Büromaterial abmahnen!
Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt
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Als Arbeitgeber ist Ihnen aufgefallen, dass in Ihrem Betrieb ein ungewöhnlich hoher Verbrauch des Büromaterials herrscht? Falls Sie herausfinden, welche Arbeitnehmer dafür verantwortlich sind, rechtfertigt die Wegnahme von Büromaterial unter Umständen eine Kündigung dieser Personen, denn auch ein Bagatelldiebstahl ist ein Diebstahl. Bevor Sie jedoch eine Kündigung aussprechen, müssen Sie in der Regel die betroffene Person abmahnen. Seien Sie rechtlich auf der sicheren Seite und nutzen Sie die Vorlage für eine zulässige Abmahnung.
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