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Abmahnung wegen privater Nutzung eines Firmen-Computers

Formal korrekt wegen der Privatnutzung von Firmenrechnern abmahnen!
Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt
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Da in vielen Bereichen die permanente Nutzung des Computers und des Internets zum Arbeitsalltag gehört, ist die Versuchung groß, den PC auch für private Zwecke in Anspruch zu nehmen. Allerdings kann dem Arbeitgeber, je nach Umfang der privaten Nutzung, ein enormer Schaden entstehen. Denn wer private Mails beantwortet, kann nicht gleichzeitig arbeiten. Weil die private Nutzung des Firmencomputers eine Verletzung der Pflichten des Arbeitnehmers darstellt, sollten Sie in diesem Fall eine Abmahnung aussprechen und Ihren Mitarbeiter damit auf seinen Arbeitsvertrag und die darin vereinbarten Verbindlichkeiten hinweisen. Diese Vorlage hilft Ihnen bei der rechtssicheren Formulierung des Schreibens. 

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Das Muster, das Sie erhalten, nimmt auf einen fiktiven Fall Bezug, der Ihnen nur als Beispiel dienen soll. Sie passen die Vorlage einfach an den entsprechend gekennzeichneten Stellen an ihren Sachverhalt an. Hierbei sind einige Dinge zu bedenken, damit die Abmahnung wirksam ist und auch vor Gericht Bestand hätte. Als Arbeitgeber müssen Sie darauf achten, dass der Arbeitnehmer der Abmahnung entnehmen kann, wie genau, das heißt, durch welches konkrete Verhalten er gegen seine Arbeitnehmerpflichten verstoßen hat. Geben Sie daher die Umstände möglichst detailliert an und benennen Sie am besten Zeugen, die Ihre Ausführungen bestätigen können.

Sollten Sie mehrere Gründe für eine Abmahnung haben, so schreiben Sie für jedes Vergehen eine separate Abmahnung. Das hat den Hintergrund, dass, wenn in einer Abmahnung mehrere Vergehen gerügt werden und einer von ihnen sich später als falsch erweist, die Abmahnung insgesamt nichtig wird.



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