Die politische Überzeugung eines Arbeitnehmers ist dessen private Angelegenheit, ein Arbeitgeber darf ihn diesbezüglich nicht benachteiligen. Wenn der Angestellte aber während der Arbeitszeit seine Meinung allzu offensiv vertritt und andere Angestellte zu agitieren oder zu manipulieren versucht, müssen Sie solchen Anwandlungen einen Riegel vorschieben. Eine Abmahnung wegen unerlaubter politischer Betätigung ist ein angemessener Warnschuss. Füllen Sie das Muster am Computer aus und stellen es dem übereifrigen Arbeitnehmer zu.