Weitere Produktinformationen
Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Gehaltserhöhung. Es ist jedoch so, dass eine Gehaltserhöhung dann nicht unüblich ist, wenn sich der Aufgaben- und Verantwortungsbereich erweitert hat. Insbesondere nach mehreren Fortbildungen und Erweiterungen der Fähigkeiten kann eine Gehaltserhöhung erfragt werden.