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Gegendarstellung zu einer Abmahnung

Jetzt formal korrekt Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen!
So wahren Sie Fristen und können die Begründung nachreichen!
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Der Erhalt einer Abmahnung ist für den Arbeitnehmer zunächst ein Schock. Ein Gefühl der Hilflosigkeit macht sich breit. Aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, reagieren viele gar nicht. Auch dann, wenn die Vorwürfe des Arbeitgebers aus der Luft gegriffen sind. Lassen Sie eine Abmahnung nicht unkommentiert in Ihrer Personalakte stehen! Unsere Vorlage für eine Gegendarstellung zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Sichtweise richtig formulieren.

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Wie wird eine Gegendarstellung zu einer Abmahnung behandelt?

Die Abmahnung durch den Arbeitgeber ist eine ernste Angelegenheit. Bleibt der Vorwurf unkommentiert stehen, kann der Arbeitgeber damit im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung begründen. Stellen Sie den Sachverhalt unbedingt schriftlich richtig und pochen Sie darauf, dass die Abmahnung aus der Personalakte genommen wird. Zumindest muss er Ihre Gegendarstellung mit zu den Unterlagen nehmen. Übrigens darf der Arbeitgeber die Abmahnung nicht endlos in der Akte behalten. Nach ca. 2 - 3 Jahren (je nach Schwere des Tatvorwurfs) muss die Abmahnung entfernt werden. Ist die Abmahnung einmal gelöscht worden, darf sich der Arbeitgeber nicht mehr darauf beziehen.



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