Wie wird eine Gegendarstellung zu einer Abmahnung behandelt?
Die Abmahnung durch den Arbeitgeber ist eine ernste Angelegenheit. Bleibt der Vorwurf unkommentiert stehen, kann der Arbeitgeber damit im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung begründen. Stellen Sie den Sachverhalt unbedingt schriftlich richtig und pochen Sie darauf, dass die Abmahnung aus der Personalakte genommen wird. Zumindest muss er Ihre Gegendarstellung mit zu den Unterlagen nehmen. Übrigens darf der Arbeitgeber die Abmahnung nicht endlos in der Akte behalten. Nach ca. 2 - 3 Jahren (je nach Schwere des Tatvorwurfs) muss die Abmahnung entfernt werden. Ist die Abmahnung einmal gelöscht worden, darf sich der Arbeitgeber nicht mehr darauf beziehen.