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Sollte Ihr Arbeitgeber nach der von Ihnen gestellten Frist nicht gezahlt , müssen Sie bei einem Konkursgericht nachfragen, ob über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Liegt dieses vor, so ist ein vorzeitiger Austritt wegen Entgeltvorenthaltung unberechtigt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie Ihren vorzeitigen Austritt erklären.